Aktuelle Corona-Regeln
Aktuell gilt während des theoretischen- und praktischen Unterrichts grundsätzlich die 2G-Regelung (Geimpft / Genesen).
Schüler/innen, die vor dem 24.11. ihre praktische Ausbildung begonnen haben ODER den Führerschein für eine berufsbezogene Ausbildungen benötigen, dürfen auch unter der 3G-Regelung (24 Std. alter Bürgertest) beschult werden.
Schüler/innen, die jünger als 16 sind, können weiterhin eine Schulbescheinigung vorzeigen.
